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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

§ 1 Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Die AVB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“) über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen („Waren“).
3. Diese AVB gelten ausschließlich. Ergänzende, entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn in Kenntnis der AGB des Käufers an diesen eine vorbehaltlose Lieferung erfolgt.
4. Im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen mit dem Käufer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB.
5. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge.
6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein verbindliches Vertragsangebot liegt in der Bestellung der Ware durch den Käufer. Dieses kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei uns angenommen werden, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.
3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Vertragsangebotes durch uns zustande. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An sämtlichen in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung dem Käufer überlassenen Unterlagen (wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Produktbeschreibungen), behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen sind darüber Geschäftsgeheimnisse, die von Ihnen entsprechend zu behandeln sind und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.

§ 4 Form

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (etwa die Anzeige oder Geltendmachung von Mängelrechten) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug

1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Anderenfalls beträgt die Lieferfrist ca. 14 Tage ab Vertragsschluss für Bestellungen innerhalb Deutschland bzw. 21 Tage ab Vertragsschluss für Bestellungen innerhalb Europa. Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
2. Kann eine Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden, wird der Käufer hierüber unverzüglich, unter Mitteilung der voraussichtlichen, neuen Lieferfrist informiert. Sofern die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet.
3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; erforderlich ist jedoch eine Mahnung durch den Käufer.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt; gleiches gilt für unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager (Erfüllungsort). Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht anders vereinbart, können wir die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, können wir den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) ersetzt verlangen.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Beim Versendungskauf (§ 6 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer; ebenso wie die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zu zahlen.
4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins bleibt gegenüber Kaufleuten unberührt, § 353 HGB.
5. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Gegenrechte des Käufers aus Gewährleistung bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer wird unverzüglich schriftlich anzeigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Dritte auf die uns gehörenden Waren zugreifen.
3. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Käufer die aus dem Weiterverkauf der Waren entstehenden Forderungen gegen Dritte bereits jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Anderenfalls wird der Käufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen.

§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche des Käufers

1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht anders bestimmt.
2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Käufers setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist; insbesondere einen bei der Lieferung oder später gezeigten Mangel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware können wir zwischen Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) wählen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen.
4. Die geschuldete Nacherfüllung kann von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig gemacht werden. Der Käufer ist jedoch zur Zurückbehaltung eines im Verhältnis zum Mangel stehenden angemessenen Teil des Kaufpreises berechtigt.
5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erstattet, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls hat der Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten zu tragen; es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
6. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10; im Übrigen sind diese ausgeschlossen.

§ 10 Sonstige Haftung

1. Soweit in diesen AVB nicht anders vereinbart, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung auf Schadensersatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die in Abs. 2 normierten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Verjährung

1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 10 Abs. 2 Satz 1, Satz 2a) und nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, sofern keine abweichende Individualabrede getroffen wurde.

Stand: 22.02.2021